Informationen

Bei einem Todesfall müssen viele Dinge und Formalitäten erledigt und organisiert werden.

Wir haben für Sie einige Informationen zusammen gestellt und hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen können.

Dokumente:

Diese Unterlagen sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen:

  • Personalausweis des Verstorbenen
     
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
     
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
     
  • bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch. Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen
     
  • bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Auszug aus dem Familienbuch
     
  • bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

Weitere Unterlagen die Sie bereit halten sollten:

  • ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
     
  • ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
     
  • ggf. Vesicherungsunterlagen

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Bestatten will gelernt sein

Bei Messebesuchen und auch in unserer Geschäftsstelle führen wir zum Teil recht kontroverse Gespräche über (Un)Sinn der Ausbildung zur Bestattungs-
fachkraft. Einige Kollegen haben bereits einen Auszubildenden zur Bestattungs-
fachkraft ausgebildet.
Nachfolgend daher einen Erfahrungsbe-
richt eines Ausbilders und seine Sicht der Ausbildungszeit.
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Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe - warum nicht auch für Bestattungen?

Diese Frage so kurios sie klingen mag, hat durchaus einen berechtigten Hintergrund. Warum gewährt man dem Beherbergungsgewerbe eigentlich einen Mehrwertsteuersatz von 7%, im Gegensatz zu unseren Auftraggebern, die 19% zahlen müssen?

Immerhin ist es Angehörigen nicht möglich sich bei Aufwendungen für eine Bestattung zu entziehen und diese sind oftmals nur unter Schwierigkeiten in der Lage, die finanzielle Belastung zu tragen.

Betrachten wir die Sache doch mal ganz sachlich: Durch den Wegfall des Sterbegeld im Jahre 2004 ist die finanzielle Situation bei vielen Auftraggebern im Sterbefall ziemlich angespannt, was gerade in unserer Branche deutlich zu spüren ist und auch zu einer Steigerung bei den Billigbegräbnissen geführt hat.  Gab es bis 2004 noch einen Zuschuss  von der Krankenkasse in  Höhe von 525,00€ für Mitglieder und 262,50€ für familienversicherte Angehörige, können sie heute nur noch als Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und dies auch nur wenn der Nachlass des Verstorbenen die Bestattungskosten nicht decken würde.
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