|
Wann: |
19. Juni 2011 |
|
Beginn - Ende |
Sonntag 10:00 Uhr - 16:00 Uhr |
|
Wo: |
Verband unabhängiger Bestatter e. V. |
|
Kosten: |
Teilnehmergebühr 270,- EUR* |
* Mitglieder des VuB erhalten 20% Rabatt
Angehörige richtig und kompetent zu beraten ist die vorrangige Aufgabe des Bestatter. Wenn sie Kompetenz und Wissen in diesen Fragen besitzen, haben sie bereits den Angehörigen bewiesen, beim richtigen Bestatter zu sein. In diesem Seminar liegt der Schwerpunkt auf Fragen der Angehörigen über:
- Erbrecht
- Personenstandsgesetz
- Standesrecht
Das Seminar richtet sich an Unternehmer-Innen und deren Angestellte im Bestattungsgewerbe. Den Teilnehmern wird in leicht verständlicher Form das notwendige Grundwissen durch Diskussion und praxisnahe Aufgabenstellungen vermittelt. Auch die Grenzen der Beratungsmöglichkeiten und Auskünfte werden aufgezeigt, um Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz zu vermeiden.
Seminarbedingungen:
Die Seminargebühren verstehen sich zzgl. der jeweiligen MwSt.
Die Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Teilnehmer begrenzt.
Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich.
Im Falle einer Stornierung berechnen wir folgende Gebühren: Innerhalb von vier Wochen vor Seminarbeginn wird ein viertel der Gebühren fällig. Bei Absage einer Woche vor Seminarbeginn ist die halbe Gebühr zu entrichten. Bei Nichtabsage berechnen wir die gesamte Gebühr.
Wir behalten uns vor, das Seminar bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen Gründen (z.B. Krankheit) abzusagen.
Ferner halten wir uns vor, Termine, Referenten und/oder Ort zu ändern.
Bei Messebesuchen und auch in unserer Geschäftsstelle führen wir zum Teil recht kontroverse Gespräche über (Un)Sinn der Ausbildung zur Bestattungs-
fachkraft. Einige Kollegen haben bereits einen Auszubildenden zur Bestattungs-
fachkraft ausgebildet.
Nachfolgend daher einen Erfahrungsbe-
richt eines Ausbilders und seine Sicht der Ausbildungszeit.
mehr>>>
Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe - warum nicht auch für Bestattungen?
Diese Frage so kurios sie klingen mag, hat durchaus einen berechtigten Hintergrund. Warum gewährt man dem Beherbergungsgewerbe eigentlich einen Mehrwertsteuersatz von 7%, im Gegensatz zu unseren Auftraggebern, die 19% zahlen müssen?
Immerhin ist es Angehörigen nicht möglich sich bei Aufwendungen für eine Bestattung zu entziehen und diese sind oftmals nur unter Schwierigkeiten in der Lage, die finanzielle Belastung zu tragen.
Betrachten wir die Sache doch mal ganz sachlich: Durch den Wegfall des Sterbegeld im Jahre 2004 ist die finanzielle Situation bei vielen Auftraggebern im Sterbefall ziemlich angespannt, was gerade in unserer Branche deutlich zu spüren ist und auch zu einer Steigerung bei den Billigbegräbnissen geführt hat. Gab es bis 2004 noch einen Zuschuss von der Krankenkasse in Höhe von 525,00€ für Mitglieder und 262,50€ für familienversicherte Angehörige, können sie heute nur noch als Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und dies auch nur wenn der Nachlass des Verstorbenen die Bestattungskosten nicht decken würde.
mehr>>>

Eine starke Gemeinschaft


