Ethnisch II (Riten und Gebräuche - Multikulti am Grab) Referentin: Birgit Aurelia Janetzky

Wann:

19. Februar 2011  Ausgebucht

Beginn - Ende

Samstag 09:30 Uhr -  16:00 Uhr

Wo:

Verband unabhängiger Bestatter e. V.
32339 Espelkamp

Kosten:

Teilnehmergebühr 300,- EUR*

Seminarinhalte

Die Bestattung von Menschen mit einem anderen kulturellen und/oder religiösen Hintergrund stellt den Bestatter vor besondere Herausforderungen. Die Bedürfnisse der Hinterbliebenen, ihr Verhalten und ihre Art Trauer zu zeigen und zu bestatten sind zunächst fremd. Wurden bislang die Verstorbenen in die frühere Heimat überführt, steigt heute der Anteil der Immigranten, die in Deutschland beigesetzt werden. Anhand von Beispielen wird das Verhalten der Menschen bei Tod und Trauer reflektiert. Die Teilnehmenden erarbeiten Handlungsmöglichkeiten für ihren Arbeitsbereich.

Themen des Seminars sind:

- Das Kulturkonzept: individuelle Lebenswelt statt festgelegter Kultur
- Ergebnisse der SINUS-Studie über Migranten-Milieus in Deutschland (2008)
- Wie wird mit Sterben und Tod in den unterschiedlichen religiösen Traditionen umgegangen
- Welche religiösen Bestattungsvorschriften es gibt. Der Umgang mit dem Leichnam und die Gestaltung der Zeit zwischen Tod und Bestattung in den verschiedenen religiösen Traditionen.
- Arbeit anhand von Situationsbeispielen der Teilnehmenden
- Beispiele aus der Praxis: Abschiednahme, Trauerfeier, Dekoration, Gang zum Grab
- Reflexion der eigenen Wertvorstellungen und Verhaltensweisen/ die eigene Herkunft als Ressource in der Begleitung von Familien mit anderem kulturellen und/oder religiösen Hintergrund

Ziele des Seminars

Förderung der beruflichen und sozialen Kompetenzen der Bestatter in Bezug auf die Versorgung verstorbener Menschen und die Begleitung von Angehörigen unterschiedlicher Herkunft und religiöser Prägung. Wissen über die verschiedenen Bestattungs- und Trauerrituale und Erweiterung des Handlungsspektrums.

Anmeldung-zu-den-Fachseminaren-kl2
Ethnisch/Religiös II

Seminarbedingungen:

Die Seminargebühren verstehen sich zzgl. der jeweiligen MwSt.
Die Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Teilnehmer begrenzt.
Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich.
Im Falle einer Stornierung berechnen wir folgende Gebühren: Innerhalb von vier Wochen vor Seminarbeginn wird ein viertel der Gebühren fällig. Bei Absage einer Woche vor Seminarbeginn ist die halbe Gebühr zu entrichten. Bei Nichtabsage berechnen wir die gesamte Gebühr.
Wir behalten uns vor, das Seminar bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen Gründen (z.B. Krankheit) abzusagen.
Ferner halten wir uns vor, Termine, Referenten und/oder Ort zu ändern.

* Mitglieder des VuB erhalten 20% Rabatt

 

Bestatten will gelernt sein

Bei Messebesuchen und auch in unserer Geschäftsstelle führen wir zum Teil recht kontroverse Gespräche über (Un)Sinn der Ausbildung zur Bestattungs-
fachkraft. Einige Kollegen haben bereits einen Auszubildenden zur Bestattungs-
fachkraft ausgebildet.
Nachfolgend daher einen Erfahrungsbe-
richt eines Ausbilders und seine Sicht der Ausbildungszeit.
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Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe - warum nicht auch für Bestattungen?

Diese Frage so kurios sie klingen mag, hat durchaus einen berechtigten Hintergrund. Warum gewährt man dem Beherbergungsgewerbe eigentlich einen Mehrwertsteuersatz von 7%, im Gegensatz zu unseren Auftraggebern, die 19% zahlen müssen?

Immerhin ist es Angehörigen nicht möglich sich bei Aufwendungen für eine Bestattung zu entziehen und diese sind oftmals nur unter Schwierigkeiten in der Lage, die finanzielle Belastung zu tragen.

Betrachten wir die Sache doch mal ganz sachlich: Durch den Wegfall des Sterbegeld im Jahre 2004 ist die finanzielle Situation bei vielen Auftraggebern im Sterbefall ziemlich angespannt, was gerade in unserer Branche deutlich zu spüren ist und auch zu einer Steigerung bei den Billigbegräbnissen geführt hat.  Gab es bis 2004 noch einen Zuschuss  von der Krankenkasse in  Höhe von 525,00€ für Mitglieder und 262,50€ für familienversicherte Angehörige, können sie heute nur noch als Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und dies auch nur wenn der Nachlass des Verstorbenen die Bestattungskosten nicht decken würde.
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Impressum

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Verband unabhängiger Bestatter - Der Bestatterverband
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