Der Verband

Unsere Leistungen

Zukunftsorientierung und Innovation

Der Verband unabhängiger Bestatter e.V. vertritt und fördert die beruflichen Interessen der Bestatter in allen Regionen Deutschlands.

Der Verband bietet seinen Mitgliedern ein umfangreiches Service– und Nutzenportfolio:

  • Die Mitgliedschaft bedeutet die Zugehörigkeit zu einem starken Berufsverband. Der Verband unabhängiger Bestatter (VuB) als Bestatterverband ist in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen. Er vertritt die Interessen von selbstständigen und angestellten Bestatter aus allen Regionen Deutschlands.
     
  • Die Arbeit des VuB orientiert sich an den Bedürfnissen von Bestattern. Sie erwarten von Ihrem Verband mehr als die Vertretung ihrer Interessen. Durch die praxisorientierte Umsetzung sind zahlreiche direkte Service– und Nutzenleistungen zur Stärkung der Kompetenz und Leistungsfähigkeit unserer Mitglieder entstanden.
     
  • Der VuB verfügt über einen exzellenten Beratungspool. Das Expertennetzwerk liefert schnell und gezielt Antworten auf Fragestellungen rund um die Themen der Bestatterbranche. Die Fachleute stehen den Bestattern in der werktäglich geöffneten Geschäftsstelle oder innerhalb der spezifischen Beratungsleistungen zur Verfügung. Zahlreiche Aufgaben belegen den intensiven Kontakt zu den Mitgliedern.
     
  • Ziele und Leistungen des VuB entstehen nicht am Grünen Tisch. Durch basisnahem Kontakt erfolgt die Umsetzung der Anliegen unserer Berufsgruppe schnell und kompetent.
     
  • Neben dem öffentlichen Internet-Angebot bietet der VuB seinen Mitgliedern einen passwortgeschützten Mitgliederbereich an. Der Webauftritt wird ständig aktualisiert und erweitert. Umfangreiche Informationen und Recherchemöglichkeiten runden das virtuelle Angebot des Verbandes ab.
     
  • VuB-Mitglieder können sich ohne Mehrkosten in die Datenbank zur Kollegenhilfe eintragen lassen.
    Über eigenen Bildungsveranstaltungen im Rahmen der Fort- und Weiterbildungsseminaren - an denen VuB-Mitglieder zu deutlich günstigeren Konditionen teilnehmen können - sorgt der Verband für verbesserte Berufs- und Arbeitschancen für Bestatter. Kollegen und Experten können ihr Wissen austauschen.
     
  • Der Berufsverband finanziert sich nahezu ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge. Er erhält keine staatliche Unterstützung oder Subventionen. Diese Tatsache unterstreicht die politische und materielle Unabhängigkeit.
     
  • Der VuB unterhält keine teuren Geschäftsstellen in jedem Bundesland und ist so organisiert, dass er Bürokratie- und Verwaltungsaufwand gering hält. Dadurch ist der Verband eine beitragsgünstige Berufsorganisation.
     

Die Bestatterbranche verändert sich ständig. Nötig ist eine laufende Neuorientierung - Stillstand darf es nicht geben.

Mitgliedsbeiträge an Berufsverbände sind gem. §9 LStG i.V.m. LStR H 36 regelmäßig als Werbe– oder Betriebskosten steuerlich absetzbar.

Bestatten will gelernt sein

Bei Messebesuchen und auch in unserer Geschäftsstelle führen wir zum Teil recht kontroverse Gespräche über (Un)Sinn der Ausbildung zur Bestattungs-
fachkraft. Einige Kollegen haben bereits einen Auszubildenden zur Bestattungs-
fachkraft ausgebildet.
Nachfolgend daher einen Erfahrungsbe-
richt eines Ausbilders und seine Sicht der Ausbildungszeit.
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Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe - warum nicht auch für Bestattungen?

Diese Frage so kurios sie klingen mag, hat durchaus einen berechtigten Hintergrund. Warum gewährt man dem Beherbergungsgewerbe eigentlich einen Mehrwertsteuersatz von 7%, im Gegensatz zu unseren Auftraggebern, die 19% zahlen müssen?

Immerhin ist es Angehörigen nicht möglich sich bei Aufwendungen für eine Bestattung zu entziehen und diese sind oftmals nur unter Schwierigkeiten in der Lage, die finanzielle Belastung zu tragen.

Betrachten wir die Sache doch mal ganz sachlich: Durch den Wegfall des Sterbegeld im Jahre 2004 ist die finanzielle Situation bei vielen Auftraggebern im Sterbefall ziemlich angespannt, was gerade in unserer Branche deutlich zu spüren ist und auch zu einer Steigerung bei den Billigbegräbnissen geführt hat.  Gab es bis 2004 noch einen Zuschuss  von der Krankenkasse in  Höhe von 525,00€ für Mitglieder und 262,50€ für familienversicherte Angehörige, können sie heute nur noch als Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und dies auch nur wenn der Nachlass des Verstorbenen die Bestattungskosten nicht decken würde.
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Impressum

Eine starke Gemeinschaft

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