Bestatter-Wörkschop auf der DEVOTA 2011

Der „Verband unabhängiger Bestatter e. V.“ richtet zum ersten Mal im Jahre 2011 mit freundlicher Unterstützung der Impuls Messegesellschaft den „Bestatter-Wörkschop“ aus.

Was ist eigentlich ein „Bestatter-Wörkschop“?

Kongress und Vorträge gibt es mittlerweile wie Sand am Meer in der Branche. Warum nicht eigentlich was völlig anderes? Der Workshop ist zum „Anfassen“. Die Inhalte sind ausschließlich zum mitmachen/-gestalten gedacht. Die einzelnen Workshops widmen sich verschiedenen Themen aus dem Bereich des kundenorientierten Arbeitens. Bekannte Referenten vermitteln in überschaubarem Kreis professionelle Methoden und Arbeitstechniken. Einige sehr interessante Referenten konnten wir schon dafür gewinnen. Die Themen der Workshops sind verknüpft mit ausgestellten Messeprodukten und deren Anbietern.

Die Teilnahme am „Bestatter-Wörkschop“ ist grundsätzlich völlig kostenlos. Voraussetzung für eine Teilnahme ist eine schriftliche Anmeldung, welche wir noch rechtzeitig veröffentlichen werden.

An jedem Messetag wird an drei Terminen (mit unterschiedlichen Themen) für jeweils eine Stunde der Wörkschop stattfinden, damit auch noch genügend Zeit bleibt die große Ausstellervielfalt zu besuchen. Um jedem Interessierten die Möglichkeit der Teilnahme zu geben, wird es an den verschiedenen Tagen Wiederholungen geben.

Da wir noch voll in den Vorbereitungen und detaillierten Zeitplänen stecken, können wir Einzelheiten erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben. Dazu lesen Sie bitte weiterhin die DEVOTA-Informationen und die „VuB-Aktuell“. Natürlich veröffentlichen wir die Informationen auch auf der Internetseite des Bestatter-Wörkschop unter:

www.bestatter-woerkschop.de

Die moderne Wissenschaft zeigt, dass Verkauf, Beratung und Unternehmensführung, die sich an den Denk- und Verhaltensgewohnheiten des Menschen orientieren, erfolgreicher sind. Sie arbeiten effizienter und wirkungsvoller.

Der Bestatter-Wörkschop 2011 ist ein Kongress, der solche kundenorientierten, aber auch handwerklichen Arbeitsmethoden vermittelt. Das Ziel des Bestatter-Wörkschops 2011 ist, Bestatter in und bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Wir freuen uns schon jetzt auf diese neue Herausforderung und auf das Kennenlernen mit Ihnen.

Aktuelles

Factoring contra Bestatter

So könnte man den nachfolgenden Artikel nennen, in dem ein Kunde eines Factoringunternehmen mit der Vertragsgestaltung nicht mehr zufrieden war. In unserer Ausgabe 3/2010 hatten wir schon einmal unter dem Titel:

Factoring – um jeden Preis

darüber berichtet. Worum ging es im konkreten Fall? Factoring-Unternehmen haben in ihren Vertragsbedingungen Formulierungen wie: „Zum Zwecke der erstmaligen und laufenden Bonitätsprüfung des Kunden müssen durch den Factor aufgrund der zwingenden Vorschriften der Bundesaufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen – MA-Risk - regelmäßige Prüfungen vorgenommen werden. Hierzu hat der Kunde sicherzustellen, dass folgende finanzwirtschaftliche Daten zur Verfügung gestellt werden.

- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA‘s einschließlich Summen- und Saldenlisten) alle drei Monate und vor Vertragsbeginn
- Lfd. Jahresabschlüsse bzw. letzter Jahresabschluss vor Vertragsbeginn

Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen steuerlichen Berater von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, soweit dieser in der monatlichen Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung eingebunden ist.

Insbesondere verpflichtet der Kunde seinen jeweiligen steuerlichen Berater, dem Factor uneingeschränkt Auskunft über die finanziellen Verhältnisse zu geben bzw. über Verschlechterungen in Kenntnis zu setzen.“

Weiter heißt es dann: „gegeben falls zur notwendigen Verifikation der Forderungen Einblick in die Geschäftsbücher in den Geschäftsräumen zu gewähren. Die Prüfung kann durch Dritte erfolgen, die Kraft ihres Berufes zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.“

Damit war ein Kollege überhaupt nicht einverstanden, er betrachtete das als Eingriff in seine unternehmerische Freiheit und lies eine entsprechende Überprüfung nicht zu. Dies wiederum veranlasste den Factorer auf Auskunft zu klagen, denn in seinem Vertrag heißt es unter §15

Einsicht in die Geschäftsunterlagen

1. Der Factor ist berechtigt, zur Prüfung der an ihn abgetreten Forderungen und der Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages Einsicht in die Geschäftsbücher und sonstigen Unterlagen des Kunden zu nehmen, soweit es der Prüfungszweck erfordert.

Also fand vor dem Landgericht Leipzig eine Verhandlung statt, in dem auf Einsichtnahme der Bilanzen der Jahre 2007 und 2008 sowie der betriebswirtschaftlichen Auswertung des Jahres 2009 durch den Factorer geklagt wurde.

Der Prozess endete zugunsten des Bestatters, woraufhin das Factoringunternehmen in Berufung ging und vor das Oberlandesgericht Dresden zog.

Dort wurde dann für Recht erkannt:

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 01.06.2010 -3O 422/10 – wird

 zurückgewiesen

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.

In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:
„Ein Anspruch auf Einsichtnahme in Bilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen besteht schon deshalb nicht, weil nach Angaben des Beklagtenvertreters in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat weder testierte Bilanzen noch betriebswirtschaftliche Auswertungen im engeren Sinne vorliegen, sondern nur Einnahme- und Überschussrechnungen. Dies ist von der Klägerin nicht in Abrede gestellt worden. Aber auch auf letzteres erstreckt sich das Einsichtsrecht der Klägerin nicht.

Ein interessantes Urteil wie wir meinen, das uns in unserem  Motto:

Unabhängig sein und bleiben

wieder einmal bestätigt. Im Mitgliedsbereich kann der volle Wortlaut des oben genannten Urteils eingesehen werden.

Bestatten will gelernt sein

Bei Messebesuchen und auch in unserer Geschäftsstelle führen wir zum Teil recht kontroverse Gespräche über (Un)Sinn der Ausbildung zur Bestattungsfachkraft. Einige Kollegen haben bereits einen Auszubildenden zur Bestattungsfachkraft ausgebildet. Nachfolgend daher einen Erfahrungsbericht eines Ausbilders und seine Sicht der Ausbildungszeit.

Im Juni 2008 wurden wir von einem Vertreter für Bestattungsbedarf auf einen Ausbildungsplatz für einen 18- jährigen angesprochen, der bereits das erste Ausbildungsjahr in einem anderen Institut in Bayern beendet hatte und dort mit seiner Ausbildung sehr unzufrieden war und daher wechseln wolle. Nach längerem Überlegen entschlossen wir uns erstmalig einen derartigen Versuch zu starten und luden den jungen Mann zu einem Vorstellungsgespräch ein.

Der erste Eindruck und die vorgelegten Bewerbungsunterlagen überzeugten und nach den Gründen für den Wechsel der Ausbildungsstätte gab uns der junge Mann folgende Begründung:

„Ich bin jetzt ein Jahr in der Firma und außer Handgräber schaufeln und mit dem Hund der Chefin spazieren gehen, habe ich noch nichts gelernt. Ich habe aber in der Berufsschule und bei  der überbetrieblichen Ausbildung gemerkt, dass ich so nicht weitermachen kann, denn sonst wird es mit der Abschlussprüfung nichts werden.“ Na gut soll er die Ausbildung bei uns fortsetzen, wir wollen ja seiner Lebensplanung nicht im Wege stehen, allerdings ohne Übernahmeoption in ein späteres festes Arbeitsverhältnis, als Familienbetrieb sind wir personell gut aufgestellt.

Einen Monat später fing er bei uns an, allerdings nicht so wirklich, denn erst einmal war er für drei Wochen zum Blockunterricht in Bad Kissingen weg und hatte danach noch eine Woche Resturlaub.

Als er danach die erste Woche in unserem Unternehmen arbeitete, trug er als erstes seine Blockunterrichttermine für die Berufsschule, für die überbetriebliche Ausbildung in Münnerstadt und seine Urlaubspläne ein.

Sehr erstaunt stellten wir fest, dass er ungefähr die Hälfte des Jahres nicht in unserem Betrieb sein würde. Auch waren die Kosten für die überbetriebliche Ausbildung plus Hotelkosten nicht gerade von Pappe. Langsam dämmerte uns, dass diese Form der Ausbildung vielleicht doch nicht der richtige Weg ist. So verging die Zeit und wir waren im Großen und Ganzen mit den Leistungen unseres Azubis zufrieden, abgesehen von einigen altersbedingten Defiziten, wie die manchmal etwas vorlaute Art gegenüber Angehörigen. Der kaufmännische Ausbildungsstand lies allerdings zu wünschen übrig ,im Bereich der hygienischen Versorgung sorgte er gerade bei unseren älteren Aushilfen für manche Erheiterung, was ihm bald den Spitznamen „Dr.Quincy“ einbrachte und auf der Weihnachtsfeier unseres Betriebes Anlass für manch heitere Geschichte gab. Im Berufschulalltag lief es allerdings nicht so rund, einige Anschreiben der Berufsschule aus Bad Kissingen über ungehöriges Verhalten im Unterricht und ein Hausverbot für das Jugendhotel sorgten für gehörige Verärgerung im Unternehmen. So waren wir zum Ende der Ausbildung ehrlich gesagt froh über das Ende der selbigen.

Das Fazit was wir aus diesem Versuch gezogen haben heißt:

Ausbildung ja- aber nicht zur Bestattungsfachkraft.

Mittlerweile haben wir eine Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr zur Bürofachkraft, die aus dem elterlichen Betrieb eines Kollegen stammt und in diesen nach Ausbildungsende zurückkehrt.  Die Berufsschule ist in der nächsten Kreisstadt und findet an einem Tag der Woche statt. Den fachlichen Teil der Ausbildung übernimmt unser Verband berufsbegleitend im Rahmen des „Verbandsgeprüften Bestatter“ und wir sind mit dem kaufmännischen und fachlichen Teil der Ausbildung mehr als zufrieden. Das Verhalten und Benehmen der Auszubildenden ist untadelig( sie kommt aus einer Bestatterfamilie) und aufgrund ihres Alters von 25 Jahren, auch hinreichend menschlich gereift.

Dieser Erfahrungsbericht den uns freundlicherweise ein Kollege zur Verfügung gestellt hat, deckt sich mit unseren Gesprächen auf diversen Messen oder Treffen. Interessante Zahlen fanden wir auf einer Auswertung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Dort kann man nachlesen, dass im Jahre 2009 im Bereich des Handwerks für den Beruf der Bestattungsfachkraft 177 Ausbildungsverhältnisse geschlossen wurden, allerdings 51 davon wieder gelöst wurden, was mehr als ein Viertel der Ausbildungsverhältnisse bedeutet. Im Zuständigkeitsbereich der IHK waren es 2009 9 Ausbildungsverhältnisse von denen 6 wieder gelöst wurden.

 (Quelle:“Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung(BIBB) auf Basis der Daten der Berufsausbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder(Erhebung zum 31.Dezember)

Auch hat sich unsere Befürchtung, dass ausgebildete Bestattungsfachkräfte nach Ausbildungsende aufgrund mangelnder beruflicher Perspektive  den Weg in die Selbstständigkeit antreten  bewahrheitet.  Darüber wurde auf unseren letzten Messeauftritten an unserem Stand immer wieder Klage geführt, bezeichnenderweise von Mitgliedern anderer Verbände. Diesen konnten wir eigentlich nur raten, sich bei den Verantwortlichen dieser  Ausbildung(Misere) zu melden, um langfristig eine Änderung zu bewirken. Ob mit Erfolg darf bezweifelt werden, denn ohne Azubi auch kein Meister.

Dazu zum Abschluss eine Anekdote von der Messe Forum in Hamburg:

Einige Besucher die nicht dem Bestattungsgewerbe zugehörig sind, sondern als Schreiner/Tischlermeister tätig sind, nahmen Platz in der Lounge um einen Kaffee zu sich zunehmen. Ein Bestatter gesellte sich zu ihnen und man kam bald ins Gespräch, in dem es um Bestattung und Schreinerhandwerk ging und was beide verbinde. Prompt  kam der Einwurf des Bestatters er sei auch ein Meister und zwar ein Bestattermeister. Dies führte bei den Männern des Holzgewerbes zu einiger Erheiterung die in der Frage gipfelte:“ Herr Kollege mein Meisterstück steht bei uns im Wohnzimmer und ihres?“

 

Messeeintritt: 15,- €
Kaffee: 2,50€
Das Gesicht des Bestatters: UNBEZAHLBAR

Der billige Jakob aus dem Internet

Mit freundlicher Abdruckgenehmigung von:

www.bestatterweblog.de

Immer wieder berichtete ich über „billige“ Internetbestattungen und warnte davor, hier zu große Erwartungen zu haben. Bestattungen sind eine Mischung aus Warenlieferungen und Dienstleistungen. Man kann bis zu einem gewissen Grad durch geschickten Einkauf recht günstige Waren anbieten und im Zweifelsfall auch auf gewisse Dienstleistungen verzichten; dadurch erreicht man einen etwas günstigeren Preis.

Das kann jeder Bestatter.

Wenn jedoch die Preise unterhalb einer gewissen Grenze angesiedelt sind, dann muss doch jedem klar sein, dass er dafür nur die Leistungen eines Schnellrestaurants und keine gute Küche mit gutem Service erwarten darf.

Aber tatsächlich ist es sogar möglich durch weitere Einsparungsmaßnahmen den Preis noch weiter zu drücken, dann muß aber dem Kunden auch klipp und klar gesagt werden, daß er eine Leistung erwarten muß, die der Leistung herkömmlicher Bestatter nicht entspricht. Unterm Strich ist dann zwar alles geliefert und alles gemacht, aber eben nicht einmal nach Schema F sondern unter Umständen aus der untersten Schublade.

Ärgerlich hingegen ist es, wenn mit einem extrem günstigen Preis geworben wird und dem Kunden trotzdem der Einruck vermittelt wird, er könne für einen Pappenstiel eine supertolle und umfassende Leistung bekommen. Hinterher entpuppt sich das leider nur allzu oft als Mogelpackung und dann kommen die wahren Zusatzkosten zum Vorschein:

Hallo,

hätte ich Ihre Website früher besucht, wäre uns das hier alles erspart geblieben.... aber der Reihe nach:

Mein Schwiegervater ist verstorben und weil ich telefonisch nicht erreichbar war, ließ meine Schwiegermutter sich in ihrem Schockzustand einen Bestatter aus dem Internet raussuchen (von einer Person, die das Recherchieren sicher nicht erfunden hat :-\ !). So kam es zu der unsäglichen Tatsache, dass sie A.-Bestattungen schon angerufen und per Vollmacht engagiert hatte, als ich gegen Mittag zu ihr kam. Nach der telefonischen Auskunft sollte eine Urnenbeisetzung inkl. Überführung 1000€ kosten, was meine Schwiegermutter positiv beeindruckte - also berichtete sie mir fast freudig davon. Mir graute schon vor dieser merkwürdigen Aussage, aber es sollte noch schlimmer kommen als ich befürchtete... den Bericht hänge ich unten an, erst einmal möchte ich aber meine akute Frage loswerden:

Dieser Bestatter hat doch die Frechheit, nicht nur die vereinbarten 1000 € in Rechnung zu stellen, sondern auch noch für das

Abholen von zu Hause 150 €
Überführung in die Klimaräume 350 €
5 Tage Kühlung 195 €
Überführung in das Krematorium 350€
Überführung der Urne zum Friedhof 90 €
damit liegt er schlappe 1136 € über dem vereinbarten Preis - das sind 113 % !!

Wir haben der Rechnung widersprochen, könnten aber gut moralischen Beistand gebrauchen ob der Unverschämtheiten dieses Unternehmens. Wenn Sie irgendeine Idee haben, wie wir A.-Bestattungen begegnen können - besonders im Fall einer Nichtakzeptanz unseres Widerspruchs , wovon ich bei den bisherigen Geschäftsgebahren des Bestatters mal ausgehe - wären wir für jede Unterstützung dankbar.

Hier nun wie versprochen das Szenario der Abholung (man könnte es auch Kadavertransport nennen :-( ) - ich hatte es nach 2 Tagen niedergeschrieben, um das Erlebte besser verarbeiten zu können-

„ Montag mittag war ich das erste Mal da, und wir haben meinen Schwiegervater schön hingelegt und zugedeckt (er starb in seinem Bett, sie war dabei) und eine Kerze angezündet.

Dann zeigte sie mir das Fax vom Bestatter, mit dem meine Schwägerin schon telefoniert hatte. Sie sagte, dass sei ein sehr guter Bestatter, er hätte gute Kritiken in der „Zeit“ und im „Spiegel“ bekommen - dass das Artikel waren, die sie von der [eigenen] Website des Bestatters hatte, sagte sie mir nicht! Natürlich schreibt der auf seiner Seite nur Gutes. [...]!!!

Naja, also Montag: weil mein Mann auswärts auf einer Tagung war und erst gegen 18 Uhr kommen konnte, sollte der Bestatter (ich dachte ja bis dahin noch, ein Bestatter käme) um 19 Uhr kommen, damit wir alle gemeinsam nochmal Abschied nehmen können. Aber mein Mann hat einen Zug früher erwischt und war schon um 16 Uhr da – also habe ich in Berlin (man beachte, wir wohnen 300 km entfernt!!) angerufen und um frühere Abholung gebeten. Da sagte man mir, der Wagen sei schon anderweitig unterwegs und käme erst gegen 20 Uhr. Dann kam ein Anruf aus Berlin, dass es noch später würde, etwa gegen 21 Uhr. Naja, während der Wartezeit haben wir dann eine Liste gemacht für die Trauerkarten und einen Entwurf geschrieben. Als um 22 Uhr noch immer niemand da war, habe ich wieder in Berlin angerufen, ob denn noch jemand käme. Ja, kam die Antwort, der Wagen wäre in 10 Minuten da.

20 Minuten später ging das Licht an und ein kleiner untersetzter Mann mit Riesenplautze stand auf dem Hof - einen Leichenwagen konnte ich nicht sehen. Wir gingen raus zu ihm und er begrüßte mit :“Ich hasse Staus. Tschuldigung für die Verspätung, aber die Autobahn war so voll“ Kein Wort des Beileids.... Ich sah mich nach seinem Kollegen um, denn ich erwartete mind. zwei Leute. Da war aber niemand...

Er stieg dann in einen silbernen Lieferwagen (!) und fuhr rückwärts auf den Hof. Ich ging schon rein und wollte den Weg freiräumen, von drinnnen sah ich , wie er die Heckklappe öffnete und drei weitere Särge zum Vorschein kamen, 2 oben, einer unten. Da hätte ich ihn am liebsten schon fortgejagt! Aber meine Schwiegermutter schien sich gut mit ihm zu unterhalten da auf dem Hof und hat dann auch noch den Sarg für ihren Mann mit aus dem Auto gehoben !!!

Ich hätte heulen können, aber ich mußte ja durchhalten - für meinen Schwiegervater und für meine unter Schock stehende Schwiegermutter! Der Typ hat dann gutgelaunt und schnaufend den Sarg - eine Kieferkiste, unbehandelt!!- durch das Wohnzimmer bis ins Krankenzimmer geschoben, den Deckel hat er gleich im Wohnzimmer abgelegt, damit es in dem anderen Zimmer nicht zu eng wird. Meine Schwiegermutter scheint das alles nicht zu stören, sie bemerkt nur, wie schön es nach Wald duftet, das hätte meinem Schwiegervater wohl gefallen - ja, unbehandeltes Holz riecht eben noch! Und dann.... haben wir im Zimmer alles beiseite geräumt, er hat mit großen Getöse und Gebrabbel (was interessiert mich seine 17jährige Tochter!) den Sarg - besser träfe wohl eher die Bezeichnung Holzkiste, an einen Sarg erinnerte nur die Form, alles andere war Baumarktbausatz - ans Bett geschoben mit den Worten „Köfpchen hier, Füßchen da!“ *kotz*

Er holte eine weiße Plastikfolie hervor, faltete sie aus und legte sie in den nackten Sarg. Anschließend streifte er sich Gummihandschuhe über und begleitete seine Handlungen mit dämlichen Erklärungen, als seien wir kognitiv minderbemittelt oder so. („Ich war früher mal Sanitäter, wissen Sie, und deshalb ziehe ich Handschuhe an. Das ist nicht wegen Ihnen oder ihm, ist nur für mich blablabla“) Dann faßte er den einen Arm meines Schwiegervaters und bat mich, die Füße zu nehmen. Er fing an, den Toten am Arm zu ziehen und wegen der Leichenstarre bewegte sich der ganze Körper *grusel* und ich nahm die Beine und gemeinsam hoben wir ihn in den Sarg. Dabei stand der Kopf hoch und ich wollte ihm sein Kissen mitgeben und sagte zu meiner Schwiegermutter, die am Kopfende stand ,sie soll das mal rüberreichen. Da sagt sie doch, Nein, das bleibt hier !! Ich habe ein anderes Kissen geholt und es ihm unter den Kopf gelegt, da steht dann dieser dicke Mann, faltet die Hände über seiner übersimensionalen Plautze und macht einen andächtigen Seufzer: „So ein hübsches Kissen, das ist aber schön, nicht wahr!“

Dabei liegt mein Schwiegervater in einer nackten Holzkiste auf einer Plastikfolie!!!! Ich streichele dem Toten nochmal die Beine, plötzlich stellte sich der Mann ans Fußende des Sarges und faltete wieder seine Hände über dem Bauch, atmete zweimal schwer und schwieg - das muß er wohl mal in einem Film gesehen haben, so sah es jedenfalls aus. Dann schob er den Sarg ins Wohnzimmer, wo der Deckel lag, und weil er ihn nicht allein auflegen konnte, mußte ich mit anfassen und den Deckel auflegen.

Beim Ausfüllen des Zettels für den Sarg schrieb er das Geburtsdatum meiner Schwiegermutter auf die Karte - als ich korrigierte, wollte er mir erst nicht glauben, schrieb dann aber doch eine neue Karte, ohne Geburts- und Sterbedatum! Wer weiß, ob der Zettel nicht beim Auspacken runterfällt und später die Asche eines anderen in der Urne landet. Zudem hatte am Vormittag der Arzt auch noch denTotenschein falsch ausgefüllt: er hatte einen falschen Sterbemonat eingetragen - nun hatte dieser Fahrer nicht einmal gültige Papiere mit.

Ich bete für meinen Schwiegervater, der eine solche letzte Reise wirklich nicht verdient hat!!!

So, das war der sehr persönlich befärbte Bericht einer von „A.-Bestattungen“ durchgeführten Abholung von zu Hause, für die doch glatt 150 € auf der Rechnung stehen mit anschl. Überführung in die Klimaräume für weitere 350 € - hatten die die Leiche vorher auf dem Autobahnparkplatz stehen

oder was!!??

Genug erstmal von mir, ich würde mich freuen, bald von ihnen zu lesen!

Gruß, M.

Mehr dazu unter:

http://bestatterweblog.de/archives/Der-billige-Jakob-aus-dem-Internet/4915

Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe - warum nicht auch für Bestattungen?

Diese Frage so kurios sie klingen mag, hat durchaus einen berechtigten Hintergrund. Warum gewährt man dem Beherbergungsgewerbe eigentlich einen Mehrwertsteuersatz von 7%, im Gegensatz zu unseren Auftraggebern, die 19% zahlen müssen?

Immerhin ist es Angehörigen nicht möglich sich bei Aufwendungen für eine Bestattung zu entziehen und diese sind oftmals nur unter Schwierigkeiten in der Lage, die finanzielle Belastung zu tragen.

Betrachten wir die Sache doch mal ganz sachlich: Durch den Wegfall des Sterbegeld im Jahre 2004 ist die finanzielle Situation bei vielen Auftraggebern im Sterbefall ziemlich angespannt, was gerade in unserer Branche deutlich zu spüren ist und auch zu einer Steigerung bei den Billigbegräbnissen geführt hat.  Gab es bis 2004 noch einen Zuschuss  von der Krankenkasse in  Höhe von 525,00€ für Mitglieder und 262,50€ für familienversicherte Angehörige, können sie heute nur noch als Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und dies auch nur wenn der Nachlass des Verstorbenen die Bestattungskosten nicht decken würde.  Und der Ruf des Staates nach privater Vorsorge, darf als ungehört verhallt betrachtet werden. Wenn schon jetzt das Schreckgespenst der neuen Altersarmut durch die Presse geistert: „Immer mehr Rentner kommen mit ihren Altersbezügen in Deutschland nicht mehr über das Existenzminimum. So hat sich der Anteil der gesetzlichen Renten unter dem Sozialhilfe-Niveau bei Männern von 1994 bis 2009 verdreifacht: Inzwischen kommt jeder Fünfte nicht mehr über das Existenzminimum.“ (Quelle: n-tv),  wie sieht es dann erst mit dem Thema Bestattungsvorsorge aus? Davon verehrte Kollegen wissen wir doch wohl alle ein Lied zu singen. Die Kosten für eine durchschnittliche Bestattung belaufen sich heute auf etwa 5000.-€ inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Mehrwertsteuersatz von 7% wie für das Beherbergungsgewerbe wären es 4495,00 €. Diese Summe entspräche einer Einsparung von 505,00€ was fast der Summe des bis zum Jahre 2004 gezahlten gesetzlichen Sterbegeld entspräche. Das Argument das damals für ein Wegfall des Sterbegeld sprach ist vielleicht noch nachvollziehbar: Zur Begründung der Streichung wurde angeführt, dass zur Beitragssenkung im Gesundheitswesen der Entfall des Sterbegelds als versicherungsfremde Leistung erforderlich ist. Auch wenn Generationen von Versicherten zuvor durch ihre Beiträge für Zahlung des Sterbegeld gesorgt haben und diese dann quasi 2004 beim Wegfall um ihre Beiträge „enteignet“ wurden.

Man wird sich die Frage gefallen lassen müssen: „Warum ausgerechnet die Bestattungsbranche mit einem vergünstigten Mehrwertsteuersatz versehen?“

Ganz einfach, weil dieser vergünstigte Mehrwertsteuersatz  allen Bürgern unseres Landes, egal ob Hartz IV Empfänger oder Spitzenverdiener, zugute käme und nicht nur einer gewissen Klientel.

Es gibt schließlich kein Gesetz das mich dazu zwingt in einem Hotel zu übernachten, ein Auto, Elektronik etc. zu kaufen. Einen Angehörigen zu bestatten ist jedoch verpflichtend und wird bei Weigerung notfalls im Wege der Ersatzvornahme durch das Ordnungsamt veranlasst - bei anschließender Stellung eines Kostenbescheids der im Wege der Zwangsvollstreckung auch eingetrieben wird.   Und die Argumente des Hotel- und Gaststättengewerbes können wir auch aufnehmen: „Wir verlagern keine Arbeits- und Ausbildungsplätze ins Ausland. Wir stehen fest zum Standort Deutschland. Wir zahlen hier unsere Steuern. Wir vergeben unsere Aufträge an die örtlichen Handwerker, beziehen unsere Produkte von Händlern in der Region.“

Und wurden nicht allen Bürgern bei der Bundestagswahl 2009 von den Politikern aller Couleur Steuersenkungen versprochen?

Horst Seehofer (CSU):  „Ich werde keine Koalitionsvereinbarung unterschreiben, die keine Steuersenkung beinhaltet"

Guido Westerwelle (FDP): „Die FDP wird den Weg einer Steuersenkungspartei gehen.“

Angela Merkel (CDU): „Wir setzen darauf, dass Steuersenkungen Wachstumsimpulse mitbringen können. Sie refinanzieren sich nicht selbst, sie können aber für Wachstum sorgen

Siegmar Gabriel (SPD): „Sie muss Steuersenkungen denen gewähren, die Arbeit schaffen. Nämlich den kleinen und mittleren Unternehmen, die auch in der Krise investierten.“

Bitte schön, verehrte Volksvertreter hier hätten sie nun einmal die Möglichkeit einer Steuersenkung, die allen zugute käme und niemanden benachteiligen würde.

Wir als Verband unabhängiger Bestatter haben diesbezüglich ein Schreiben an die Abgeordneten der Bundes- und Landtage geschickt und sind jetzt schon gespannt auf die Antworten unserer Volksvertreter die wir selbstverständlich veröffentlichen werden.

Bestatten will gelernt sein

Bei Messebesuchen und auch in unserer Geschäftsstelle führen wir zum Teil recht kontroverse Gespräche über (Un)Sinn der Ausbildung zur Bestattungs-
fachkraft. Einige Kollegen haben bereits einen Auszubildenden zur Bestattungs-
fachkraft ausgebildet.
Nachfolgend daher einen Erfahrungsbe-
richt eines Ausbilders und seine Sicht der Ausbildungszeit.
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Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe - warum nicht auch für Bestattungen?

Diese Frage so kurios sie klingen mag, hat durchaus einen berechtigten Hintergrund. Warum gewährt man dem Beherbergungsgewerbe eigentlich einen Mehrwertsteuersatz von 7%, im Gegensatz zu unseren Auftraggebern, die 19% zahlen müssen?

Immerhin ist es Angehörigen nicht möglich sich bei Aufwendungen für eine Bestattung zu entziehen und diese sind oftmals nur unter Schwierigkeiten in der Lage, die finanzielle Belastung zu tragen.

Betrachten wir die Sache doch mal ganz sachlich: Durch den Wegfall des Sterbegeld im Jahre 2004 ist die finanzielle Situation bei vielen Auftraggebern im Sterbefall ziemlich angespannt, was gerade in unserer Branche deutlich zu spüren ist und auch zu einer Steigerung bei den Billigbegräbnissen geführt hat.  Gab es bis 2004 noch einen Zuschuss  von der Krankenkasse in  Höhe von 525,00€ für Mitglieder und 262,50€ für familienversicherte Angehörige, können sie heute nur noch als Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und dies auch nur wenn der Nachlass des Verstorbenen die Bestattungskosten nicht decken würde.
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